ERWEITERUNG DES GERÄTEHAUSES

27. Dezember 2020
Die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Weidach geht in die Planungsphase

Die geplante Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Weidach geht nun in die nächste Phase. Einstimmig billigte der Bauausschuss am Mittwochabend, den 09. Dezember 2020 die Entwurfsplanung sowie eine erste Kostenschätzung in Höhe von 2,5 Millionen Euro und unterstrich damit noch einmal die Notwendigkeit dieser Maßnahme.

Vorausgegangen war die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters im Jahr 2017 durch die Stadt Wolfratshausen zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans. Dieses Gutachten hatte zum Ziel, die Einsatzbereitschaft der beiden freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet zur Erfüllung der gesetzlich geforderten Pflichtaufgaben in Sachen Brandschutz von neutraler Seite unter die Lupe zu nehmen.

Neben den im Ernstfall verfügbaren Einsatzkräften wurden u.a. auch die technische Ausstattung und die Räumlichkeiten näher betrachtet. Ein Ergebnis dieser Untersuchung war, dass die beiden Wehren in Wolfratshausen in Sachen Ausbildung und Mannschaftsstärke weiterhin gut aufgestellt sind, die Räumlichkeiten allerdings nicht mehr den heutigen Ansprüchen genügen.

Das Gerätehaus der Feuerwehr Weidach wurde in den Jahren 1995/96 erbaut. Allerdings sind in den letzten Jahren weitere Aufgaben für die Wehr hinzugekommen, während sich die Räumlichkeiten nicht weiter verändert haben.

Mit dem geplanten Erweiterungsbau soll die Fahrzeughalle um zwei weitere Stellplätze im Erdgeschoss vergrößert werden, dazu ist ein Umkleidetrakt, eine WC-Anlage sowie ein Alarmraum angedacht. Im Obergeschoss des Anbaus werden ein Lehrsaal, ein Büro, ein Multifunktions- und ein Lehrmittelraum mit in die Planung aufgenommen. Der Keller soll nach ersten Überlegungen als Materiallager dienen und nach Möglichkeit durch einen Lastenaufzug mit dem Erdgeschoss verbunden werden. Die erforderlichen Parkplätze sowie die neue Zufahrt müssten in diesem Zuge angepasst und neugestaltet werden.

Der Erstentwurf stieß im Gremium auf große Zustimmung. Er basiert auf dem Raumprogramm gemäß DIN 140921 (Feuerwehrhäuser-Planungsgrundlagen). Dies ist die Voraussetzung für eine staatliche Förderung.

In einem nächsten Schritt wird nun mit der Eingabeplanung begonnen und eine  Kostenberechnung erstellt. Ob und wann konkret mit dem ersten Spatenstich begonnen werden kann, ist aktuell allerdings noch unklar.